So wie im Vorjahr
konnte ich heuer wieder an der alljährlichen Fortbildung für
Anti-Dopingbeauftragte des ÖADC teilnehmen, diesmal in Klagenfurt. In der Folge
für alle Trainer und Athleten ein kurzer Abriss der dortigen Informationen.
Michael Wendler
1.
Informationen für die
Anti-Dopingbeauftragten und Athleten (Ass. Kuchenmeister)
# Anti-Dopingbeauftragte sind als
Schnittstelle zwischen Athleten, Verband und Dopingkontrolloren verpflichtet,
immer am aktuellsten Stand zu sein.
# Problemkreis
Nahrungsmittelergänzung: Die Athleten sind alleinige Verantwortliche. Nur 2
Verbände (Schi und Rad) schicken Stichproben nach Seibersdorf. Diese Proben
sind aber keine Garantie, dass nicht andere Chargen mit Dopingmitteln
verunreinigt sind.
Geprüfte Mittel können unter www.antidoping.at abgefragt werden.
Daher folgende Ratschläge an die Athleten:
Niemals Produkte im Ausland kaufen!
Nichts über Internet kaufen (nicht einmal
aus USA oder UK)!
Nichts kaufen, wo ich die Beschreibung
nicht selbst lesen kann.
Nicht im Supermarkt kaufen! Besser
rezeptpflichtige Mittel, evtl. über den Verbandsarzt.
Billig ist selten sicher!
Immer
überprüfen, ob in Deutschland oder Österreich abgefüllt (z.B. Niederlande völlig
unzureichende Gesetze)
# Spitzenathleten sind verpflichtet alle Ortswechsel, die länger als 5 Tage
dauern an das ÖADC zu melden. Im OL sind viele Studenten an der Spitze mit
vielen Ortswechseln. In solchen Fällen ist der Ordentliche Wohnsitz und der
Studienwohnsitz zu melden. Denn: sollte ein Athlet von den Kontrolloren nicht
aufgefunden werden, hat die Kontrolle der ÖFOL zu zahlen!
2.
Internationale Neuigkeiten und
Entwicklungen (Dr.Demel)
Erläuterung der derzeitigen Situation: Im Jahr werden
weltweit 80000 Dopingtests gemacht. Die WADA vom IOC macht gerade mal 4000, hat
aber 12 Direktoren. Daher sind die nationalen Antidopinginstitutionen jetzt
mitbestimmend für die kommende Entwicklung.
World-Anti-Doping
Code wurde vorige Woche von 101 Staaten unterschrieben. Dies ist
eine verbindliche Erklärung, die sich über die Richtlinien der WADA (World Anti
Doping Agency des IOC) hinwegsetzt und für die Staaten bindend wird (die WADA
hat außerhalb des staatlichen Rechts gehandelt). Das Regelwerk soll dann von
UNESCO und Europarat verbindlich festgelegt werden.
Eine Zweiteilung
der Athleten ist vorgesehen in International Level Athletes and National
Athletes. Die International Level Athletes sollen einen Passport bekommen.
Datenschutzfrage ist noch nicht geklärt.
Liste der verbotenen Substanzen wird ab 2004 in 3
Kategorien geteilt: Leistungssfördernde Mittel; Gesundheitsschädliche
Substanzen; Substanzen, die nicht der sportlichen Ethik entsprechen.
Weiter Informationen: Österreichisches Anti-Doping Comite (ÖADC)