Gebietsrechte für OL-Gebiete
Alle Vereine, die schon OL-Karten hergestellt haben oder von einem Vorgängerverein die Nutzungsrechte für bestehende OL-Karten übernommen haben, bitte ich als ÖFOL-Kartenreferent um Überprüfen der Datei "Kartenarchiv" auf der ÖFOL-Seite der Kartenkommission auf Vollständigkeit und zwar aus folgendem Grund:
Bei Anträgen auf Gebietsreservierungen überprüfe ich zuerst, ob von dem genannten Kartengebiet bereits eine OL-Karte im ÖFOL-Kartenarchiv vorhanden ist. Alle übrigen OL-Karten, die bisher NICHT dem ÖFOL zur Kenntnis gebracht worden sind und sich daher nicht im Kartenarchiv befinden, kann ich natürlich nicht berücksichtigen. Es könnte dadurch zu dem von niemandem gewollten Umstand kommen, dass ein Verein das ÖFOL-Recht bekommt, von einem bereits früher kartografierten Gebiet eines anderen Vereins eine neue Karte herauszugeben und darauf Wettkämpfe im Sinne des ÖFOL durchzuführen. Das Verschulden dafür kann dann nicht dem ÖFOL oder mir angelastet werden.
Die Ablieferung von Karten in das ÖFOL-Archiv ist eine Bringschuld des Herausgebers, ein Unterlassen der Ablieferung kommt bei den oben dargestellten Umständen einem Gebietsverzicht gleich.
Bei Schul-OL-Karten könnte sogar ein einzelner Zeichner oder eine Schule eine Karte herausgeben und die Förderung durch den ÖFOL beantragen.
Auch sehr alte Karten aus den Anfängen des OL-Sportes können bei entsprechendem Niveau der Darstellung (Äquidistanz, Maßstab, Farben, Symbole usw.) ein Gebietsrecht begründen. Eine Karte früherer Jahre kann natürlich bei Neuauflage laut "Regelwerk Kartenkontrolle und -subvention" (ebenfalls auf der angegebenen Internetseite) gefördert werden.
ÖFOL-Kartenarchiv
Seite der Kartenkommission
Vorsitzender der Kartenkommission
Hubert Lukaseder
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