ERÄNZUNG ZUR ÖFOL WETTLAUFORDNUNG - MTBO

 

V.1.3    Mountainbike Orienteering (MTBO)

 

V.1.3.1 Allgemeines

 

(1) Für „Mountainbike Orienteering“, im folgenden immer als MTBO bezeichnet, gelten die Wettkampfregeln der gültigen Wettlaufordnung (WO) des ÖFOL, sofern in dieser Ergänzung nichts anderes festgesetzt wird.

 

V.1.3.2 Definition

 

(1) Gemäß I.2 der WO wird   MTBO wie folgt definiert.

Die Fortbewegung erfolgt

- per Fahrrad, -fahrend, schiebend oder tragend

- am Tag

- in der Art eines Einzellaufes, Team- oder Staffelbewerbes

(2) Beim MTBO soll das orientierungstechnische und fahrerische Können gefordert werden, wobei der Einsatz orientierungstechnischer Fähigkeiten nach Möglichkeit Vorrang haben sollte.

(3) Die MTBO -Bahn soll grösstenteils per Rad zurückgelegt werden können, Teile der Strecke dürfen aber auch zu Fuß absolviert werden. In diesem Fall muss der Wettkämpfer das Rad immer mit sich führen.

V.1.3.3 Gelände

 

(1) Das Gelände soll ein möglichst dichtes zusammenhängendes Wegenetz und Höhenunterschiede aufweisen und zumindest in Teilbereichen hohe Anforderungen an das fahrerische Können stellen.

 

V.1.3.4 Karte und Maßstab

 

(1) Der Maßstab der MTBO – Karte ist 1:15.000. Die Äquidistanz 5m. Abweichungen davon befürfen der Zustimmung des TD.

 (2) Es ist eine Mountainbike-Orienteering-Karte gemäß den gültigen IOF-Richtlinien zu verwenden. Die aktuellen ISOM-MTBO Richtlinien sich im Anhang I.

V.1.3.5 Kategorieneinteilung

 

Für die Kategorieneinteilung beim MTBO und Siegerzeiten siehe Anhang II

 

V.1.3.6 Bahnen

 

(1) Für die Bahnlegung sind die von der IOF ausgearbeiteten Normen und Empfehlungen als Richtlinie heranzuziehen.

 

(2) Der Wettkämpfer muß anhand der Kartensignaturen die Befahrbarkeit der Wege und Strassen beurteilen können, Zufallsfaktoren sind zu eliminieren.

 

(3) Sind Geländeteile ohne Weg   zu passieren, müssen diese auf der Karte und im Gelände eindeutig gekennzeichnet sein ( magenta strichlierte Linie auf der Karte, im Gelände markiert).

 

(4)   Das Befahren von gekennzeichneten Sperrgebieten, Eisenbahnlinien und Autobahnen ist verboten, das Queren derselben ist nur an   gekennzeichneten Stellen erlaubt.

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V.1.3.7 Kartenaufdruck

 

(1)   Auf von IOF Richtlinien abweichende oder ergänzende Signaturen ist in der Läuferinformation besonders hinzuweisen.

 

(2) X - Aufdruck auf Weg bzw Pfad: Verbotene Route

 

(3)   Die Posten-Kontrollnummer ist – von der fortlaufenden Posten-Numerierung durch einen Bindestrich getrennt – direkt auf der Karte neben dem entsprechenden Posten anzugeben (zB 9 - 37), die Postenbeschreibung entfällt. Alle wettkampfrelevanten Beschriftungen sind nach Norden auszurichten und es dürfen nur Kontrollnummern über   Nummer 30 verwendet werden.

 

(4)   Wenn die exakte Position des Postens im Postenring aufgrund des dichten Wegenetzes unklar erscheint, ist die Stelle zusätzlich mit einem roten Punkt zu markieren.

 

V.1.3.8 Startverfahren, Meldungen und Startliste

 

(1)   Beim MTBO ist im allgemeinen das Einzelstartverfahren anzuwenden. Ausnahme bei Massenstart.

 

 Das Startintervall muss

beim Sprint mindestens 1 Minute

bei Middle mindestens 2 Minuten

bei Long mindestens 3 Minuten betragen.

Ausnahme   Massenstart.

 

(2)    Die Karte wird eine Minute vor dem Start ausgegeben.

 

(3)    Im MTBO kann jede beliebige Wettkampfform (u.a. auch Postennetz-OL, Massenstart etc.) auch als Austria Cup gewertet werden. Die Wettkampfform ist gemeinsam mit der MTBO Kommission bereits bei Vergabe des Wettkampfes festzulegen.

 

(4)    Die Startreihenfolge ist in allen Klassen, ausser Neulinge und Direkt, auszulosen.

 

 

(6) Meldungen über ANNE muss bei nationalen Wettkämpfen angeboten werden.

Es müssen müssen aber auch über Post / Fax / E-Mail   akzeptiert werden.

 

V.1.3.9    Posten

 

(1)   MTBO-Postenstandorte müssen an eingezeichneten Wegen liegen.

 

(2)    Der MTBO Posten soll aus einer Entfernung von 10 m sichtbar und die Oberkante des Schirms in mindestens 80 cm Höhe angebracht sein. Bei Verwendung eines elektronischen Nachweissystems muss der Datengeber so positioniert sein, dass der Fahrer das elektronische Nachweismittel vom Fahrrad aus benutzen kann.

 

(3) SI-Reservefelder bei Ausfall einer SI-Station (nicht bei Verlust der SI-Card).

Portable SI-Reservefeder können jederzeit selbst mitgeführt und verwendet werden (siehe Beilage). Es können entweder die vom ÖFOL bzw. die vom Veranstalter ausgegebenen SI-Reservefelder verwendet werden (z.B. auf der Karte).

Sämtliche markierte Reservefelder sind nach Beendigung des Laufes zu beschriften (Name, Startnummer, SI-Nummer, Klasse) und im Ziel abzugeben.

Portable Reservefeder oder Kartenabschnitte sind von der Wettkampforganisation bis zur Siegerehrung aufzubewahren.   Die Kartenausgabe ist erst danach möglich.

 

V.1.3.10 Ziel

 

(1)   Das Ziel soll sich in einem offenen, übersichtlichen Gelände befinden, gegebenenfalls ist der Zieleinlauf zu markieren. Für den Zieleinlauf sollen mindestens zwei gleichwertige Bewegungsmöglichkeiten vorhanden sein.

 

(2)   Die Zeit des MTBO- Wettkämpfers wird gestoppt, wenn der Wettkämpfer die SI-Zieleinheit auslöst.

 

 

V.1.3.11 Kleidung und Ausrüstung

 

(1)   Beim MTBO ist das Tragen eines Fahrradhelmes während des ganzen Wettkampfes vorgeschrieben.

 

(2)   Die beim MTBO zu tragende Kleidung ist wahlfrei. Wird eine Startnummer benutzt, ist diese deutlich sichtbar auf der Vorderseite des Lenkers zu befestigen, wenn in der Läuferinformation nichts anderes bestimmt wird.

 

(3)   Das Tauschen des Rahmens während des Wettkampfes ist verboten. Wettkämpfer dürfen Werkzeug und Reservematerial mitführen und verwenden, sowie diese von anderen Wettkämpfern annehmen. Die Annahme jeglicher Hilfe von nicht im Wettkampf befindlichen Personen (ausgenommen 1. Hilfe medizinischer Art), ist verboten.

 

V.1.3.12 Sonstiges

(1)   Die Strassenverkehrsordnung ist einzuhalten. Es ist grundsätzlich die rechte Seite des Weges   zu benutzen und links zu überholen.

 

(2)   Die Kontrollkarte bzw. das elektronische Nachweismittel hat während des gesamten Wettkampfes fix mit dem Fahrrad verbunden zu sein.

 

(3)   Der Austausch von Informationen zwischen Wettkämpfern und Betreuern (Coaching) ist im Start- und Zielgelände sowie bei Zuschauerposten erlaubt.

 

(4) Hierarchie der Druckfarben zur besseren Darstellung der Wege, Strassen und Postennummern:

Postenringe und Verbindungslinien unter dem Schwarzdruck,

Postennummern über dem Schwarzdruck, jedoch so platziert, dass sie keine wichtigen Informationen verdecken.

 

ANHÄNGE:

 

ISOM MTBO – IOF Spezifikationen für MTBO Karten (.pdf)

SIEGERZEITEN - MTBO (.pdf)