

Aus aktuellem Anlass ein kurzes Update zu ein paar Neuerungen rund um Covid-19
Kurz zusammengefasst:
- Schulsportunterricht wird ab 3.6.2020 als Ergänzungsunterricht in Schulen wieder eingeführt. Dieser Sportunterricht wird im Rahmen der Schulautonomie an den normalen Stundenplan angehängt und ist freiwillig. (Siehe Pkt 4. (8) https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2020/248/20200602 )
- Nutzung von Schulturnsälen für Vereine: Das Bildungsministerium hat mit 2.6.2020, das Hygienehandbuch für Schulen wie folgt adaptiert: „Entsprechend § 128 A SchoG kann die Schulraumüberlassung an schulfremde Organisationen und Einhaltung der geltenden Hygienemaßnahmen schulautonom erfolgen.“ (Siehe Seite 6 des Hygienehandbuch). Dementsprechend darf die Schule grundsätzlich externen Sportvereinen den Schulturnsaal wieder zur Verfügung stellen.
Neue Lockerungsverordnung 29.5.2020 – Eckpunkte für den Sport:
- Indoorsportstätten dürfen wieder öffnen (2m Abstand)
- Kurzzeitiges Unterschreiten der 2m Abstandsregel im Outdoorbereich möglich
- Lockerung der Zuschauerbegrenzung für Veranstaltungen
Typische Fragen und Antworten findet ihr zusammengefasst unter den Sport Austria FAQ
NPO Hilfsfonds: Dieser wird am 4.6.2020 im Bundesrat behandelt und sollte beschlossen werden. Die Richtliniengestaltung liegt beim BMKÖS in Abstimmung mit dem BMLRT.
4. Juni 2020