

Beim 12. Austria Cup in Steinach am Brenner stellte das korrekte Passieren der vielen Zäune im Wettkampfgebiet eine besondere Herausforderung dar, die nach dem Lauf eifrig diskutiert wurde.
Zur Klarstellung erfolgte im Zuge der Siegerehrung eine Erläuterung zum Reglement.
Demnach dürfen auf der Karte als unpassierbar eingezeichnete Objekte nicht betreten bzw. überquert werden.
Die entsprechende Regelung in der Wettkampfordnung lautet:
II.2.4.2. Verbotene Gebiete
Der Wettkämpfer darf folgende Gebiete nicht betreten und nur an auf der Karte speziell eingezeichneten Übergängen überqueren:
alle auf der Wettkampfkarte dargestellten Sperrgebiete und verbotenen Routen
alle auf der Wettkampfkarte eingezeichneten Flächen, die generell nicht betreten
werden dürfen (z.B. olivgrün)
alle auf der Wettkampfkarte als unpassierbar dargestellten Objekte wie Zäune, Mauern, Felsen, Flüsse, Seen etc.
Eisenbahnlinien und Autobahnen
Aufgrund der erfolgten Erläuterung zu unpassierbaren und nicht zu überquerenden Zäunen wurde noch vor Ort einigen Betroffenen klar, dass sie Zäune an unkorrekten Stellen passiert hatten.
Um weiteren Betroffenen die Chance zum Fair Play einzuräumen, können diese sich noch bis Donnerstag, 28.10.2021 spätestens bis 18:00 bei der Wettkampfleitung unter anmeldung@kompass-innsbruck.at melden. Danach wird die Ergebnisliste geschlossen.
25. Oktober 2021